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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates vom 19.10.2020

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 19.10.2020 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Friedhofhecke Blitzenreute zum neuen Gewerbegebiet
Der Technische Ausschuss hat der Anbringung des Grenzzaunes der Firma Baum an der Friedhofsmauer des alten Friedhofes in Blitzenreute zugestimmt. Weiter hat der Technische Ausschuss der Errichtung des Grenzzaunes im Bereich des neuen Friedhofes auf dem Grundstück der Gemeinde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt entsprechende Vereinbarungen mit der Firma Baum zu treffen.

Die Firma Baum zäunt ihr Grundstück im Gewerbegebiet Brühl zum Friedhof Blitzenreute hin mit einem 1,80 m hohen anthrazitfarbenen Doppelstabzaun ein. Der alte Teil des Friedhofes ist mit einer Friedhofsmauer umgeben. An dieser Stelle gibt es zwei Möglichkeiten den Zaun zu befestigen. Zum einen wäre es möglich diesen unmittelbar nach der Mauer im Boden zu befestigen, zum anderen wäre eine Anbringung mittels Konsolen an der Friedhofsmauer denkbar.

Im Bereich des neuen Friedhofes gibt es keine Friedhofsmauer. Der Friedhof ist mit einer Hecke umgeben. Direkt auf der Grundstücksgrenze der Firma Baum befindet sich ein ca. 4 m hohes Gebüsch. Dazwischen befindet sich ein schmaler Grünstreifen zur Pflege der Friedhofshecke, welcher im Eigentum der Gemeinde Fronreute ist. Die Firma Baum möchte das bestehende Gebüsch auf der Grundstücksgrenze gerne als Sichtschutz erhalten. Hierfür müsste der Zaun allerdings ca. 10-15 cm auf dem Grundstück der Gemeinde Fronreute errichtet werden. Der Zaun könnte in das bestehende Gebüsch einwachsen.
Mit der Firma Baum soll vereinbart werden, dass, im Falle einer Sanierung der Friedhofsmauer, die Zaunanlage durch und auf Kosten der Firma Baum abmontiert und wieder angebracht werden muss.

Die Erhaltung des bestehenden Gebüsches vor allem als Sichtschutz ist im Sinne der Gemeinde. Die Pflege und Unterhaltung des Grünstreifens und des Sichtschutzes/Zaunes obliegt der Firma Baum. Sollte die Firma Baum in Zukunft das Gebüsch doch entfernen, muss der Grenzzaun auf Kosten der Firma Baum auf die Grundstücksgrenze versetzt werden.

Erweiterung der Dachgaube im Feuerwehrhaus Fronhofen
- Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat hat der Erweiterung der bestehenden Dachgaube am Feuerwehrhaus Fronhofen zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme zu planen und zu überwachen.

Im Feuerwehrhaus Fronhofen soll die bestehende Dachgaube vergrößert werden. Grund dieser Maßnahme sind die durch die Dachschrägen engen Platzverhältnisse im Aufenthaltsraum, wenn die Feuerwehr mit großer Mannschaft anwesend ist.

Für die Zukunft ist eine Erweiterung des gesamten Feuerwehrgerätehauses in Fronhofen geplant. In dieser Erweiterung wäre auch die Vergrößerung der bestehenden Gaube enthalten. Die Firma Holzbau Kreativ wurde im Jahr 2019 mit der Planung dieser Erweiterung beauftragt. Da die Erweiterung des Gebäudes jedoch nicht zeitnah geschieht, soll die bestehende Dachgaube nun unabhängig von der großen Baumaßnahme erweitert werden. Die Freiwillige Feuerwehr Fronhofen ist auf die Verwaltung zugekommen mit der Bitte, die Erweiterung vorzuziehen. Um die Kosten zu reduzieren würde ein Großteil der Arbeiten in Eigenleistung vollbracht werden.

Die Verwaltung hat eine Kostenschätzung für die Erweiterung der Dachgaube erstellt. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 10.000,00 EUR brutto. Die Ausführung der Maßnahme ist für das Frühjahr 2021 geplant.

1. Änderung des Bebauungsplanes „Dornacher Ried“
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat
der Gemeinde Fronreute hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Dornacher Ried" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Gemäß § 13 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Dornacher Ried" im sogenannten vereinfachten Verfahren aufgestellt. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 222, 222/12, 227 (Teilfläche) und 232/1 (Teilfläche), 1862, 1863, 1864, 1865, 1866, 1867, 1868, 1869, 1870, 1871, 1872, 1873, 1874, 1875, 1876, 1877, 1878, 1879, 1880, 1881, 1882, 1883, 1884, 1885, 1886, 1887, 1888, 1889, 1890, 1891, 1891/1 1892, 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900 und 1901.

Im Neubaugebiet „Dornacher Ried“ sind alle Bauplätze verkauft. Auf bisher 38 von 40 Bauplätzen wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Auf 32 Bauplätzen wurde bisher mindestens der Rohbau errichtet, oder die Eigentümer sind bereits eingezogen. Bei der nun anstehenden Planung der Außenanlagen wurde bei verschiedenen Grundstücken festgestellt, dass Stützkonstruktionen zwischen den Grundstücken zum Teil notwendig sind, um die Grundstücke bzw. die Außenanlagen fachgerecht anlegen zu können. Diese sind im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan im Bereich von 2,5 m zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und der Baugrenze nicht zulässig. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Treppenanlagen der Geschosswohnungsbauten ebenfalls in diesen 2,5 m breiten Streifen, der von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, errichtet werden müssen.

Aus diesen Gründen sollen die betroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan konkretisiert und ergänzt werden. Es ist beabsichtigt notwendige Stützkonstruktionen (mit festgesetzter Maximalhöhe) und Treppenanlagen in diesem Bereich zuzulassen. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung belaufen sich auf 2.400,00 EUR. Hierfür sind Haushaltsmittel im Haushalt 2020 vorhanden.

Abrundungssatzungen Baienbach und Meßhausen
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Abrundungssatzung Baienbach und Meßhausen bezüglich der maximal festgesetzten Wohneinheiten und den Stellplätzen zu überarbeiten und ein Verfahren zu Änderung der Satzungen einzuleiten und zu betreiben.


Zur Festlegung und Abrundung des bebauten Gebietes im Außenbereich, als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, hat man für die Bereiche Baienbach und Meßhausen eine Abrundungssatzung erlassen. Diese grenzt den baurechtlichen Innen- vom Außenbereich ab. Beide Satzungen sind ähnlich aufgebaut und regeln im Wesentlichen auch die bauliche Nutzung auf denen im Geltungsbereich befindlichen Flurstücken.

Hier ist vor allem eine Festsetzung zu nennen, die damals sehr bewusst und gut getroffen wurde, heute aber nicht mehr zeitgemäß erscheint. Diese regelt nämlich die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten pro Flurstück. Diese Festsetzung ist ein Grundzug der Planung, somit kann von ihr nicht befreit werden. Nun kommt es in letzter Zeit immer wieder zu Eigentumsveränderungen auf den zum Teil auch sehr großen Flurstücken. Auch werden immer wieder Grundstücke geteilt. Dies hat zur Folge, dass oftmals auf den neuen Flurstücken keine Wohneinheiten mehr errichtet werden dürfen, da auf den Ursprungsflurstücken schon die maximale Anzahl erreicht ist. Es sind auch sehr große Gebäude Kubaturen (Stall oder Wirtschaftsgebäude) vorhanden, in denen bisher eine oder zwei Wohneinheiten eingebaut sind, die aber Platz für deutlich mehr Wohneinheiten bieten würden. Wenn auf solchen Flurstücken dann zusätzlich noch ein Wohnhaus steht, dann kann die vorhandene Kubatur nicht zu zusätzlichem Wohnraum umgenutzt werden.

Eine Möglichkeit diese Festsetzung zu ändern ist der Ansatz, die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten an die Grundstücksgröße zu koppeln. Dann ist es auch notwendig eine Festsetzung zu den Stellplätzen zu treffen, da diese im Moment nicht in der Satzung enthalten ist. Hier könnte man sich an die Festsetzungen der Stellplatzverordnung der Gemeinde Fronreute anlehnen. Die Kosten für die Änderung der Abrundungssatzung Baienbach und Meßhausen würden sich auf je 3.953,00 EUR belaufen. Hierfür wären Haushaltsmittel (Bauleitplanung) im Jahre 2020 eingestellt.

Erlass der Kindergartengebühren für die Monate April bis Juni 2020
Der Gemeinderat empfiehlt den Kirchengemeinden, als Träger der Kindergärten, den Erlass der Kindergartengebühren für die Kindertageseinrichtungen St. Josef, St. Karl und St. Magnus für die Monate April bis Juni 2020 zu beschließen.

Aufgrund der stetig ansteigenden Zahl an Coronavirus-Infektionen wurden alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg auf Anordnung des Landes ab dem 17.03.2020 geschlossen. Diese Maßnahme diente der Verlangsamung des Infektionsgeschehens und insbesondere dem Schutz von Menschen, die besonders gefährdet sind.

Für die Betreuung von Kindern, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig und unabkömmlich waren, wurde eine Notbetreuung angeboten. Ab dem 18.05.2020 konnte der Betrieb in den Kindergärten in einem rollierenden System schrittweise wiederaufgenommen werden. Seit dem 06.07.2020 findet in den Kindergärten „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ statt.

Um die Kommunen in der Corona-Krise zu unterstützten, hat die Landesregierung Baden-Württemberg zwei Soforthilfe-Pakete in Höhe von jeweils 100 Millionen EUR geschnürt. Diese Mittel wurden vom Land an die Landkreise, Städte und Gemeinden nach verschiedenen Maßstäben des Finanzausgleichs verteilt. Auf die Gemeinde Fronreute ist insgesamt ein Soforthilfe-Betrag in Höhe von 85.053,51 EUR entfallen. Die Verwendung der Mittel aus der Soforthilfe ist nicht zweckgebunden, doch wird sie von sehr vielen Kommunen primär dazu verwendet, um für die Monate April bis Juni, in denen in den Kindertagesstätten keine Betreuung stattfinden durfte, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten.

Die Kindergärten der Gemeinde Fronreute liegen in der Trägerschaft der Kirchengemeinde. Die Entscheidung über einen endgültigen Gebührenerlass fällt damit in die Zuständigkeit der Kirchengemeinde. Da die Gemeinde die Gemeinde Fronreute zu 92 bzw. 95 % beteiligt ist, gibt der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute eine Empfehlung zur Entscheidung ab.

Die Einnahmeausfälle aus diesem Beschlussvorschlag betragen insgesamt rund 79.737,00 EUR. Sie können durch die vom Land gewährte Soforthilfe in Höhe von 85.053,51 EUR gedeckt werden.

Neuer Kindergartenvertrag zwischen der kath. Kirchengemeinde Fronhofen und der Gemeinde Fronreute zum Betrieb des Kindergartens St. Josef in Fronhofen
- Zustimmung
Der Gemeinderat hat dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens „Kinderhaus St. Josef“, Fronhofen mit einer Abmangelbeteiligung in Höhe von 93 % zugestimmt. Der Verwaltungskostenbeitrag wurde auf 3.700,00 EUR pro Gruppe mit einer jährlichen prozentualen Erhöhung um 3 % festgesetzt.

Mit der Inbetriebnahme des neuen Kinderhauses in Fronhofen und dem Angebot einer Ganztagesbetreuung mit Mittagessen muss der Kindergartenvertrag neu gefasst werden. Schwerpunkt in den bisherigen Beratungen, beginnend im September 2018, war die Höhe der Abmangelbeteiligung. In Abstimmung mit dem Verwaltungszentrum soll der neue Kindergartenvertrag rückwirkend zum 01.01.2020 Inkrafttreten.

Verhandlungsgrundlage für die Verhandlungen der Gemeinde Fronreute mit den katholischen Kirchengemeinden Fronhofen ist das Vertragsmuster über den Betrieb und die Förderung kirchlicher Kindergärten zwischen den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe beschlossen. Dieses Vertragsmuster ist ein abgestimmter Rahmen für eine differenzierte, an den örtlichen Gegebenheiten ausgerichtete Verhandlung vor Ort.

Der Kindergartenvertrag zum Betrieb des Kindergarten St. Josef entspricht den Verträgen über den Betrieb des Kinderhauses St. Karl in Blitzenreute und des Kindergartens St. Magnus in Staig. Unterschiedlich ist jedoch die Höhe der Abmangelbeteiligung.

Ausgangsbasis ist die gesetzliche Abmangelbeteiligung in Höhe von 63 % der Betriebsausgaben für Kindergartengruppen und in Höhe von 68 % der Betriebsausgaben für Krippengruppen. Hinzugerechnet werden Elternbeiträge in Höhe von 20 %. Dies ergibt eine Kostendeckung von 83 %.

Die Höhe der Elternbeiträge von 20 % der Betriebsausgaben wird allerdings nicht erreicht. Eine hinausgehende Förderung ist über den Kindergartenvertrag zu regeln. Maßgeblich ist hier auch die Leistungsfähigkeit der örtlichen Kirchengemeinde.

Die bisherige Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Josef mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe beträgt seit 01.01.2012 92 %. Bisher angeboten wurden eine verlängerte Öffnungszeit und die Regelbetreuung. Neu angeboten wird jetzt im neuen Kinderhaus eine Ganztagesbetreuung. Zum 01.04.2019 wurde eine zusätzlich (halbe) Kindergartengruppe eingerichtet, welche jetzt zum 01.09.2020 auf eine volle dritte Kindergarten-gruppe aufgestockt wurde. Die Abmangelbeteiligung wurde in der Sitzung nicht öffentlich vorberaten (Sitzung vom 24.9.2018, 11.2.2019, 23.10.2019, 16.3.2020).

Der Gemeinderat hat dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens „Kinderhaus St. Josef“, Fronhofen, mit einer Abmangelbeteiligung in Höhe von 93 % rückwirkend zum 01.01.2020 bereits zugestimmt.

Die Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Magnus in Staig mit dem Angebot einer Ganztagesbetreuung, zwei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen beträgt derzeit 92 % und soll ab 01.01.2020 93 %, ab 01.01.2021 mit Inbetriebnahme der dritten Kindergartengruppe 93,5 % betragen. Der Vertrag wurde aber noch nicht geändert.

Die Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. Karl in Blitzenreute mit dem Angebot einer Ganztagesbetreuung, vier Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen beträgt seit 01.01.2018   94,5 %.

Schenkenwaldbrücke
Der Gemeinderat hat der weiteren Vorgehensweise zugestimmt.

Letzte Woche fanden Gespräche mit der Stadt Aulendorf statt. Dort wurde eine Brücke errichtet, die bis auf die Zulässigkeit von Kraftfahrzeugen, der neuen Schenkenwaldbrücke ähnlich ist. Die Kosten hierfür, einschließlich des Abbruchs der alten Brücke, waren deutlich höher, als bisher von der Gemeinde Fronreute angenommen. Es wurde deutlich, dass unbedingt ein Ingenieur eingebunden werden soll, welcher bereits Brücken über Bahnlinien gebaut hat. Es sollen deshalb Gespräche mit einem solchen Ingenieurbüro stattfinden und eventuell weitere Zuschüsse angefragt werden.

Zukunftsfähige Ausrichtung der Friedhöfe
- Gründung eines Friedhofsausschusses
Die Gemeinderäte Jürgen Ams, Berthold Denzler, Renate Guthörl, Ulrike Spindler und Artur Kühny wurden vom Gemeinderat in den Friedhofsausschuss bestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Bodengutachten für beide Friedhöfe in Auftrag zu geben.

Die Friedhöfe erfüllen eine gesellschaftliche Funktion. Sie dienen in erster Linie der Bestattung von Toten und sind ein Ort zum Abschied nehmen für die Angehörigen. Friedhöfe sind aber nicht nur ein Beisetzungsort, sondern sie sind auch Orte der Lebenden. Sie haben eine soziale Funktion, auch für die Kommunikation innerhalb der Gemeinde. Friedhöfe sind aber auch ein wesentlicher Bestandteil der Raumplanung und wichtige Grünflächen innerhalb der Gemeinde.

Der gesellschaftliche Wandel bewirkt Veränderungen auf den Friedhöfen. Familienverbände, wie sie früher die Regel waren, sind heute immer seltener anzutreffen. Die Nachfrage nach kleinen pflegeleichten bzw. pflegefreien Grabstätten hat stark zugenommen. In der Friedhofsplanung sind diese Entwicklungstendenzen zu berücksichtigen.

Am 11.06.2019 fand mit einen Friedhofsexperten der Firma Weiher, Freiburg, ein Expertengespräch mit dem Gemeinderat statt. Ziel dieses Expertengesprächs war es, die zukünftige Entwicklung der Friedhöfe entsprechend den gesellschaftlichen Funktionen der Friedhöfe und den veränderten Anforderungen der Friedhofsbenutzer auszurichten.

In einer Friedhofsbegehung beginnend auf dem Friedhof Blitzenreute und dann auf dem Friedhofs Fronhofen wurde der derzeitige Status betrachtet und auf die zukünftigen Handlungsfeldern aufmerksam gemacht. Auf dem Friedhof Fronhofen wurde die Urnenwand dieses Jahr erweitert. Weitere Themen sollen nun aufgegriffen werden.

Im Friedhofsausschuss werden dann Ziele für das Gesamtkonzept formuliert. Zu Beginn sollen Friedhöfe in der Umgebung besichtigt werden, auf welchen die von der Verwaltung und vom Gemeinderat gewünschten Dinge zum Teil bereits umgesetzt wurden.

Geprüft wird, ab welchem Zeitpunkt eine fachliche Begleitung notwendig ist. Außerdem wird eine Bürgerbeteiligung stattfinden mit einer Ortsbegehung und anschließender Diskussion.

Neu- und Umbau Grundschule Blitzenreute
- weitere Vorgehensweise Möblierung
In der nächsten Sitzung der Projektgruppe „Schule“ werden die vorliegenden Möblierungsvorschläge geprüft und die weitere Vorgehensweise wird abgestimmt.

In der Kostenschätzung von MWL Architekten sind für die Möblierung Kosten in Höhe vonnetto175.000,00 EUR eingeplant.

Folgende Räume müssen möbliert werden:

  • Mensaraum für die Schule und Mensaraum für den Kindergarten,
  • Lerninseln in der Aula
  • Lehrerzimmer, Büro Schulleitung und Büro Sekretariat,
  • Kreativraum, Technikraum, Raum verlässliche Grundschule, Musikraum.

Im Juli 2020 haben Rektorin Straub und Frau Kolbeck mit verschiedenen Anbietern die Möblierungsplanungen besprochen. Nun liegen die Möblierungskonzepte vor und man sieht die Unterschiedlichkeit der verschiedenen Anbieter. Die Projektgruppe und der Gemeinderat müssen den Inhalt der beschränkten Ausschreibung beschließen.

Ablauf der Leasingzeit Dienstwagen Audi A3
Der Gemeinderat hat der vorzeitigen Ablösung des derzeitigen Dienstwagens zu einem Preis von 19.117,50 EUR inkl. Mehrwertsteuer aus dem Leasingvertrag zugestimmt. Einer außerplanmäßigen Auszahlung in der Höhe des angegebenen Kaufpreises wurde zugestimmt.

In der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2017 wurde beschlossen einen Dienstwagen der Marke Audi A3 für die Dauer von 3 Jahren zu leasen. Der Leasingvertrag läuft im November 2020 aus. Das Fahrzeug hat derzeit eine Fahrleistung von 32.500 km. Der monatliche Leasingbetrag beträgt 207,00 EUR brutto im Monat.

Die Gemeindeverwaltung hat beim Fahrzeughändler nachgefragt, ob ein Anschlussleasing zu den bisher vorhandenen Konditionen möglich wäre. Dies verneinte der Händler.

Eine weitere Möglichkeit wäre, das Auto abzulösen. Hier würden die Kosten 19.117,50 EUR brutto betragen. Die Verwaltung hat vergleichbare Fahrzeuge im Internet auf entsprechenden Seiten verglichen und festgestellt, dass diese im Bereich von 22.500,00 EUR bis hin zu 25.000,00 EUR liegen.

Bisher wurden 7.452,00 EUR brutto an Leasingrate bezahlt. Zuzüglich der eventuellen Ablöserate ergibt das einen Gesamtbetrag von 26.569,50 EUR. Der Neuwagenpreis dieses Fahrzeugs beträgt 34.889,99 EUR inkl. Mehrwertsteuer.

Ebenfalls wurde recherchiert, was ein E-Auto mit ähnlicher Größe derzeit kosten würde. Hier sind die Kosten, selbst mit Bundesfördermitteln, aber deutlich höher. Ein VW ID.3 kostet abzüglich der Fördermittel ca. 28.500,00 EUR brutto. Bei einem Leasing über 48 Monate und einer Fahrleistung von 10.000 km pro Jahr würde hier eine monatliche Rate von 306,00 EUR und eine Sonderzahlung von 6000,00 EUR (Umweltbonus Bundesförderung) fällig werden.

Letztendlich ist man zu dem Entschluss gekommen, das derzeitige Fahrzeug weiter zu fahren, da es auch nachhaltig ist, schon „verbrauchte“ Ressourcen möglichst lange zu benutzen.

Sanierung "Altes Pfarrhaus Blitzenreute"
- Beschlussfassung über die Aufnahme eines KFW-Darlehens mit Tilgungszuschuss
Der Gemeinderat hat den Abruf eines bewilligten KFW-Darlehens für die Sanierung des „Alten Pfarrhauses in Blitzenreute“ in Höhe von 90.000,00 Euro mit 20 % Tilgungszuschuss beschlossen.

Die Gemeinde Fronreute hat für die Sanierung des „Alten Pfarrhauses“ ein KFW-Darlehen über einen Kreditbetrag in Höhe von 90.000,00 EUR mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 % (18.000,00 EUR) gesichert.

Derzeit liegt der Sollzins für Kredite dieses Programmes (IKK Energieeff. San. 218) bei 0,01 %. Die Zinsbindung ist für 10 Jahre festgelegt. Die Laufzeit beträgt ebenfalls 10 Jahre. Die Abruffrist dieser Darlehen ist auf den 09.09.2021 befristet.

Das Darlehen sollte als Liquiditätssicherung zur Deckung der anstehenden Sanierungskosten sowie zur Sicherung des derzeit niedrigen Zinses baldmöglichst aufgenommen werden. Mit der Haushaltssatzung wurden für das Haushaltsjahr 2020 Kreditaufnahmen bis zu 2,5 Mio. EUR genehmigt. Im laufenden Haushaltsjahr wurde bislang noch keine Kreditaufnahme getätigt.

Farbkonzept Sanierung Pfarrhaus Blitzenreute
- Zustimmung
Der Gemeinderat hat dem vorgeschlagenen Farbkonzept des Technischen Ausschusses für das Pfarrhaus Blitzenreute zugestimmt.

Für das Farbkonzept des Pfarrhauses Blitzenreute standen mehrere, vom Denkmalamt vorgegebene, Farbmöglichkeiten zur Auswahl. Für die Fassade waren altweiß oder ein Weißton mit Gelbstich, für die Fenstereinfassung verschiedene Grautöne und für die Türen und Fensterläden rot oder grün die Wahlmöglichkeiten. Der Technische Ausschuss hat dem Gemeinderat den Vorschlag unterbreitet, die Fassade altweiß, die Fenstereinfassung hellgrau und die Türen und Fensterläden rot zu gestalten.

Gemeindepauschale für den Tierschutzverein Ravensburg – Weingarten und Umgebung e. V. ab dem Jahr 2021
- Zustimmung

  1. Der Gemeinderat hat der 6. Nachtragsvereinbarung für das Tierheim in Berg-Kernen (Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V.) zugestimmt. Die Gemeindepauschale ab dem 01.01.2021 bleibt bei 1,20 EUR/Einwohner/Jahr, bis auf Weiteres bestehen.
  2. Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit dem Abschluss der entsprechenden Nachtragsvereinbarung beauftragt.

Die Gemeinden sind nach § 5 a AGBGB zuständige Fundbehörde im Sinne der §§ 965-967 und 973-976 BGB. Sie sind demnach verpflichtet, auch Fundtiere entgegen zu nehmen und entsprechend zu verwahren. Soweit die Fundbehörde für die Unterbringung und Betreuung nicht in eigenen Einrichtungen sorgen kann, hat sie die Tiere einer geeigneten Person oder Stelle – in der Regel einem Tierheim – zu übergeben und die erforderlichen Aufwendungen dafür zu tragen. Zu den Aufwendungen, die die Fundbehörde zu erstatten hat, gehören die Kosten für die artgemäße Unterbringung, Pflege und Ernährung im Sinne des § 2 Tierschutzgesetz. Dazu gehören auch die Kosten für die notwendige tierärztliche Behandlung der Fundtiere, um die Gesundheit des Tieres zu erhalten oder wieder herzustellen, also die Behandlungskosten bei Verletzung, akuten Krankheiten sowie Parasitenbefall.

Das Tierheim Ravensburg-Weingarten in Kernen wird vom Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V. betrieben und übernimmt die Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren unter anderem auch für die Gemeinde Fronreute. Hierzu wurde am 14.01./21.01.1999 ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Mit der Finanzierungsvereinbarung können die Städte und Gemeinden sich von der Verpflichtung zur Unterbringung von herrenlosen Tieren und Fundtieren finanziell „loskaufen“, denn ansonsten hätten sie ihre Einzelkosten für die Unterbringung alleine zu tragen.

Aufgrund des zuletzt erfolgten Nachtrags, beschlossen vom Gemeinderat Fronreute am 20.11.2017, beträgt die Pauschale seit 01.01.2018 pro Einwohner und Jahr 1,20 EUR, Jahresbetrag: 5.890,80 EUR (bei 4.909 Einwohner zum 30.06.2020). Dies Pauschale ist nach der Vereinbarung bis zum 31.12.2020 gültig. Die Betriebskostenpauschale ab dem Jahr 2021 soll weiterhin mit 1,20 EUR/Einwohner/Jahr betragen.