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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2020

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 14.12.2020 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Baugesuche

1. Flst.1011/3, Oberer Kirchberg 4, 88273 Fronreute-Fronhofen - Erweiterung einer Dachgaube
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Auf dem Feuerwehrhaus soll die bestehende Gaube auf der Südwestseite um 3,25 Meter erweitert werden, um den Schulungsraum zu vergrößern.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt.

2. Flst. 1200/1, Annenbergstraße 32, 88273 Fronreute-Blitzenreute - Errichtung einer Gartengerätehütte
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Die Bauherrin möchte eine Gartengerätehütte mit einer Grundfläche von 18 Quadratmetern und einer maximalen Höhe von 2,39 Metern errichten. Die Hütte soll mit einem Pultdach ausgeführt werden.

Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Annenberg II“. Das Bauvorhaben kann gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg § 50 Anhang Nr. 1a verfahrensfrei errichtet werden, jedoch widerspricht das Bauvorhaben in Teilen den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Annenberg II".
Bei dem eingereichten Antrag werden die festgesetzte Dachform und die Dachneigung nicht eingehalten. Für solche Nebengebäude ist die Dachform auf ein Satteldach mit einer Neigung von 30 - 45 Grad festgelegt. Geplant ist ein Pultdach mit einer Neigung von 1,4 Grad. Eine Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Abweichung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

3. Flst. 46, Malmishaus 7/1, 88273 Fronreute-Fronhofen - Neubau einer Überdachung für bestehende Fahrsilos
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant die Überdachung der bestehenden Fahrsilos. Diese ist mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 15 Grad geplant und soll eine Gesamtfläche von 392 Quadratmeter überdecken. Die überdachten Fahrsilos sollen dann als Heubergehalle und Maschinenhalle genutzt werden.

Das Flurstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist nicht privilegiert. Daher kommt für dieses Bauvorhaben der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Der Bedarf ist vom Bauherr gegenüber der Gemeinde glaubhaft dargelegt worden

4. Flst. 1434/1 und 1434/3, Ergetsweiler 12, 88273 Fronreute-Fronhofen - Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf Flst. 1434/1; Abbruch best. Garage und Wiederaufbau als Garage und Hackschnitzellager im UG auf Flst. 1434/3
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.

Der Bauherr plant den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage und den Abbruch der bestehenden Garage und Wiederaufbau als Garage und Hackschnitzellager. Ein Betriebsleiterwohnhaus wurde für den derzeitigen Betriebsleiter noch nicht beantragt. Im Vorfeld wurden mit dem Bauherrn noch andere Standorte für das geplante Wohnhaus besprochen. Diese sind nicht realisierbar, weil entweder die Flächen dem Bauherrn nicht zur Verfügung stehen oder laut Aussage des Bauherrn der Weiterentwicklung des Hofes entgegenstehen. Eine Stellungnahme hierzu hat das Landwirtschaftsamt bisher noch nicht abgegeben. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Angaben des Bauherrn korrekt sind.

Das Flurstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist privilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Hiernach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der Sitzung am 16.11.2020 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Verkauf eines Teils des Flst. 1032 Schussenstraße und Anlegung einer Ausweichstelle
- Beschlussfassung

Nach erneuter Beratung in der Sitzung am 19.10.2020 wurde am 16.11.2020 ein Vor-Ort-Termin mit dem Technischen Ausschuss und den Anwohnern der Schussenstraße durchgeführt. Dabei wurde nochmals über den Verkauf des Flurstücks und dem Anlegen der Ausweichstelle beraten.

Der Gemeinderat hat die Anlegung einer Ausweichstelle, welche eine Breite von 6 m von der gegenüberliegenden Bordsteinkante betragen soll, beschlossen. Die Ausweichstelle wird dabei parallel zur Straße bis zum Schnittpunkt mit dem Grundstück des Käufers angelegt. Baulich werden keine Änderungen vorgenommen. Der Käufer soll den Stein und das Schild an seiner Grundstückseinfahrt versetzen, damit die Ausweichstelle gerade und parallel zur Straße verlaufen kann. Eine Parkfläche wird nicht angelegt.

Neu- und Umbau Grundschule Blitzenreute
- Entscheidung über Rodung von Bäumen und neuer Bepflanzung
- Festlegung Einspeisestelle Notstromaggregat

Der Gemeinderat hat einer Neubepflanzung und der damit einhergehenden Entfernung der bisherigen Pflanzen und Bäume zugestimmt. Bestehen bleiben lediglich zwei Ahornbäume, eine Kiefer und eine Fichte. Die Neubepflanzung soll durch niedrigere Gewüchse entstehen.

Die aktuelle Bepflanzung an der Grundschule Blitzenreute besteht aus einer Böschungsfläche mit Einzelbäumen und Gehölzen, zahlreichen Sämlingen und freiwachsendem Unterbewuchs. Der gesamte Böschungsbereich mit verschiedenen Gehölzen ist freiwachsend. Es gibt mehrere Einzelbäume, die Kronen wachsen ineinander und es herrscht eine starke Verwurzelung. Eine nachhaltige und kontrollierbare Bewirtschaftung ist nichtmöglich.

Ziele des Bauhofs und der Verwaltung ist es die Pflege- und Unterhaltungsarbeiten zu vereinfachen. Zudem soll eine nachhaltige und wirtschaftliche Gebäudeunterhaltung möglich sein. Derzeit sind aufgrund des gebäudenahen Gehölz- und Baumbestandes hohe

Unterhaltungskosten für die Flachdachflächen und Regenrinnen durch Ahornsämlinge, Kiefernadeln etc. zu erwarten. Außerdem ist eine Auslichtung des üppigen Bestandes zur Optimierung der Belichtungsverhältnisse der angrenzenden Räume des Neubaus wichtig.

Um die gewünschten Ziele zu erreichen sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Diese sind unter anderem die Entnahme der bestehenden Gehölze bis auf wenige Einzelexemplare, die Herausnahme der Wurzelstöcke und die neue Bepflanzung. Dabei sollte Wert auf eine artenreiche, biodiverse und eine optisch ansprechende Pflanzung gelegt werden. Die neu überarbeitete Fläche könnte im Rahmen von kleinen Schülerprojekten mit Insektenhölzern, Bienenhotels, etc. ausgestattet werden.

Die Kostenschätzung für die Entnahme der Gehölze durch den Bauhof im laufenden Unterhalt, das Roden der Wurzelstöcke, das Fräsen der Böschung, das Auftragen des Oberbodens, das Einpflanzen von Stauden und Gräsern, die Andeckung mit Edelkompost und die Ferigstellungspflege bis zur Abnahme liegt bei ca. 7.300,00 EUR (brutto).

Verbesserung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat der Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Schließung der genannten Lücken in der Straßenbeleuchtung und Optimierung in den genannten Bereichen zugestimmt.

An vielen Orten im Gemeindegebiet ist die Straßenbeleuchtung verbesserungsbedürftig. Durch verschiedene Ursachen und Entwicklungen ergeben sich immer wieder Bereiche, die verbessert werden müssen. Diese Bereiche werden entweder durch Kontrollen der Verwaltung oder des Bauhofs oder auch durch Anrufe aus der Bürgerschaft bekannt. Auch um Laufwege angenehm und sicher zu gestalten, sollten solche „Fehlstellen“ beseitigt werden, damit diese Wege durch unsere Bürger gerne genutzt werden. In den Bereichen Biegenburg, Dornachweg, Wolpertswender Straße und Greut- und Eggweg sowie auf dem Schulparkplatz Fronhofen befinden sich aktuell Bereiche, die überarbeitet werden sollten oder sich eine Überarbeitung wegen anstehender Unterhaltungsmaßnahmen gerade anbietet.

Maßnahme 1, Bereich Biegenburg
An der Kreuzung Biegenburg/Einfahrt Engelburgweg ist die Beleuchtung unzureichend. Die erste Beleuchtungsmast im Engelburgweg ist von der Einfahrt Biegenburg aus nicht zu sehen, was unter anderem an dem leichten Kurvenverlauf der Straße liegt. Da dieser Bereich in naher Zukunft mit Breitband ausgebaut werden soll und in diesem Zuge die Straßenbeleuchtung mit verbessert werden sollte, ist hier nur eine vorübergehende Verbesserung angedacht. Diese ist ohne Asphaltarbeiten ausführbar. Kostenschätzung: 1.300,00 EUR (700,00 EUR mit LED Lampe vom Dornachweg und gebrauchtem Mast).

Maßnahme 2, Bereich Dornachweg
Der Dornachweg weist grundsätzlich keine so schlechte Ausleuchtung auf, wie andere Bereiche. Hier liegt das Problem vor allem am schmalen Gehweg, auf dem sich auch die Straßenbeleuchtung befindet. So entstehen an den Positionen der Lichtmasten immer Engstellen, wenn sich Personen begegnen, sodass auf die Straße ausgewichen werden muss. Dies ist mit Kinderwägen oder Rollatoren oft nur schwer möglich. Des Weiteren weisen mehrere der Masten in diesem Bereich Beschädigungen auf und müssten bei einer Standsicherheitsprüfung ersetzt werden. Die Abstände der Lichtpunkte ist grundsätzlich passend, lediglich im Bereich des Gebäudes Dornachweg 1 und 7 ist der Abstand zu groß. Bei der Versetzung der Masten sollen diese Lücken geschlossen und die anderen Abstände angepasst werden. Sowohl die Masten als auch die Beleuchtung würden durch neue ersetzt werden. Somit entfallen die beschädigten Masten und die Lichtpunkthöhe kann von 4,0 m auf 4,5 m angepasst werden. Die bestehende LED Beleuchtung würde an die Einfahrt zum Schulparkplatz in Fronhofen sowie in die Maßnahme 1 versetzt werden. Übrige Lichtpunkte können vom Bauhof als Ersatz verwendet werden. Dies hat den Vorteil, dass das gleiche Leuchtenmodell wie schon vorhanden, ergänzt wird, sowie die neue Beleuchtung des Baugebietes Dornacher Ried bis in die Schwommengasse durchführt. Seitens der Verwaltung wurden bereits Gespräche mit den Anwohnern geführt. Die Anwohner haben alle einem Versetzen der Beleuchtung vom Gehweg auf Ihr Grundstück zugestimmt. Die Kostenschätzung beträgt 6.300,00 EUR.

Maßnahme 3, Bereich Wolpertswender Straße
Am Ortsausgang von Blitzenreute Richtung Wolpertswende fehlt ab der Kreuzung Raiffeisenstraße/Kirchstraße die Beleuchtung komplett. Lediglich der Parkplatz des Friedhofs ist noch beleuchtet. Das neu erschlossene Gewerbegebiet hat ebenfalls im Verkehrswegebereich eine Straßenbeleuchtung. Um den innerörtlichen Bereich hier klar ersichtlich zu machen und auch zukünftigen Arbeitnehmern der Firmen im Gewerbegebiet einen beleuchteten Arbeitsweg zu ermöglichen, sollte dieser Bereich ausgebaut werden. Auch Pendler, die mit dem Bus kommen, müssten so den Fußweg zur Arbeit nicht im Dunkeln zurücklegen. Die Kostenschätzung beträgt 5.900,00 EUR.

Maßnahme 4, Bereich Schulparkplatz Fronhofen
Auf dem Schulparkplatz Fronhofen wurden seiner Zeit die ersten LED Leuchten verbaut. Diese funktionieren zwar aktuell noch, aber verursachen des Öfteren hohe Instandhaltungskosten. Bei Ausfall einer Lampe dieses Modells muss ein Mitarbeiter des Bauhofs nach Wangen fahren um diese dort reparieren zu lassen (ca. 4 Arbeitsstunden je Defekt). In Wangen befindet sich die einzige Firma, die diese Lampen noch reparieren kann.

Als weiterer störender Punkt ist die Lampenform anzusehen, die mit Ihrem einseitig herausragenden Kopf sehr gut für eine Straße geeignet ist, jedoch nicht für einen Platz. Die Masten des Parkplatzes müssen ebenfalls ersetzt werden, da diese nicht mehr standsicher sind. Geplant ist, die Beleuchtung der Bushaltestelle, des Schulhofs, der Einfahrt vom Parkplatz und der Turnhalle durch Rundleuchten zu ersetzen, um hier eine bessere Ausleuchtung zu schaffen. Weiter sollen die Lichtpunktstandorte des Parkplatzes erweitert und optimiert werden. Auch hier sollen wieder Rundleuchten eingesetzt werden. An der Einfahrt des Parkplatzes könnten zwei der Beleuchtungen vom Dornachweg Ihren neuen Platz finden, da dies die gleiche Beleuchtung wie in der Rathausstaße ist. Durch die Abmontage der jetzigen Beleuchtung hätte der Bauhof 5 der Weber Leuchten vorrätig, sodass erst, wenn diese alle defekt sind, wieder vom Bauhof nach Wangen gefahren werden muss. Diese könnten sogar per Versand repariert werden da kein Zeitdruck besteht. Die Kostenschätzung beträgt 5.700,00 EUR.

Maßnahme 5 Greutweg / Eggweg
Die Verbindung zwischen dem beleuchteten Greutweg und der beleuchteten Raiffeisenstraße übernimmt der Eggweg. Dieser ist ebenfalls in diesem Teilstück nicht beleuchtet. Um diese Lücke zu schließen sollten hier auch zwei Beleuchtungsmasten gesetzt werden. Hierbei soll eine Leuchte den Kreuzungsbereich ausleuchten, die andere das Verbindungsstück erhellen. Die Kostenschätzung beträgt 2.100,00 EUR.

Die Verwaltung schlägt vor das Material noch im Jahr 2020 zu bestellen um hier noch die Einsparungen des Mehrwertsteuersatzes von 16 % zu nutzen.

Bau eines Hochwasserdammes und -rückhaltebeckens in Staig am Baienbach
- Vergabe der Baumaßnahme

Der Gemeinderat hat der Vergabe der Baumaßnahmen an die Firma Zwisler GmbH & Co. KG aus Tettnang zugestimmt.

In öffentlicher Ausschreibung nach VOB wurden die Stahlbeton-, Erd- und Wasserbauarbeiten für den Bau eines Hochwasserdammes und Hochwasserrückhaltebeckens ausgeschrieben. Die Submission fand am 1. Dezember 2020 statt.

21 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zur Submission gingen 9 Angebote ein. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Zwisler GmbH & Co.KG aus Tettnang mit einem Angebotspreis in Höhe von 326.086,29 EUR (brutto). (Kostenschätzung: 339.334,45 EUR (brutto). Die weiteren Bieter haben Angebote zwischen 353.282,81 und 450.503,27 EUR eingereicht.

Planung der Schenkenwaldbrücke
- Beauftragung eines Ingenieurbüros

Um zu prüfen ob eine kostengünstigere Variante der Schenkenwaldbrücke wie bisher zu realisieren ist hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro SSF aus München für die Leistungsphasen 1 und 2 zum Preis von 19.454,00 EUR (brutto) beauftragt.

Die DB Netz AG hat im Zuge der „Elektrifizierung Südbahn“ die Schenkenwaldbrücke zurückgebaut. Ein Neubau wurde auch seitens der Bahn im Zuge der Gleisbaumaßnahmen bereits geplant und ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis der Baukosten (1,108 Mio. EUR) übertraf die Erwartungen der Gemeinde jedoch soweit, dass von einer Beauftragung abgesehen wurde.

In den letzten Monaten wurden dann Gespräche mit örtlichen Planern, dem Landratsamt und der Stadt Aulendorf geführt um zu erörtern worin Einsparpotentiale liegen. Nicht zuletzt hat Aulendorf klar zu erkennen gegeben, dass eine Brücke über Bahngleise mit viel planerischem Aufwand, Abstimmung und Erfahrung verbunden ist und hat dringend empfohlen mit einem erfahrenen Planungsbüro für Brückenbauten mit der Bahn zusammen zu arbeiten. Daraufhin hat sich die Gemeinde mit dem Ingenieurbüro SSF aus München zusammengesetzt mit der Prämisse eine Planung anzubieten, bei der erörtert wird, eine kostengünstigere Lösung der Brückenverbindung zu finden. Dabei gilt der Baustoff Holz zwar als wünschenswert, jedoch nicht als Bedingung.

Um durch den Gemeinderat grundsätzlich entscheiden zu können, ob das Projekt weiterverfolgt wird, sollen zunächst die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der HOAI für Objekt- und Tragwerksplanung beauftragt werden. Optional angeboten wurden die Leistungsphasen 3 - 7 (Entwurf bis Vergabe) mit zusätzlich brutto: 234.900,17 EUR. Für die Leistungen der Bauoberleitung, der Bauüberwachung, Bauüberwachung der Bahn AG sowie des SiGeKo‘s ist mit brutto 92.889,00 EUR zu rechnen.

Nutzung des Pfarrhauses Blitzenreute für die technischen Ämter der Gemeindeverwaltung Blitzenreute und des GVV Fronreute – Wolpertswende
- Beschlussfassung
- Ausschreibungsbeschluss für den Innenausbau und die Möblierung

Dem Umzug der Bauverwaltung in das Pfarrhaus wurde zugestimmt.
Der Vergabe des Planungsauftrags für die Netzwerkverkabelung mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses an den Elektroplaner Herrn Roth auf Stundenbasis wurde zugestimmt.
Der freihändigen Vergabe der verschiedenen Gewerke wird nach Einholung von Angeboten zugestimmt. Die Verwaltung wurde mit der Vergabe beauftragt. Der Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Innensanierung des Pfarrhauses in die Haushaltsplanungen 2021 wurde zugestimmt.

Das Pfarrhaus wurde von der Gemeinde Fronreute erworben. Die Gemeindeverwaltung hat im Rathaus und dem angrenzenden Gebäude der Finanzverwaltung sehr beengte Platzverhältnisse. Dies hat sich durch die Schaffung zweier neuer Arbeitsplätze weiter verschärft. Die beengten Verhältnisse betreffen sowohl die Anzahl der Arbeitsplätze, wie auch die zur Verfügung stehenden Flächen für die Unterbringung von Akten. Arbeitsplätze für Auszubildende oder für Prüfer, welche regelmäßig ins Rathaus kommen, sind keine mehr vorhanden. Da eine Erweiterung des Rathauses oder ein Neubau in den nächsten Jahren nicht finanzierbar erscheint, schlägt die Verwaltung vor, dass die Mitarbeiter der Bauverwaltung mit fünf Arbeitsplätzen in das Pfarrhaus umziehen.

Seit dem Auszug der Kirchenpflege im Mai 2020 wird das Pfarrhaus saniert. Über die Sanierung erfolgte eine Beschlussfassung im Gemeinderat in der Sitzung vom 27.04.2020. Die Kostenschätzung, welche dem Ausgleichstockantrag zugrunde lag, betrug 332.500,00 EUR. Für die Sanierung des Pfarrhauses mit einer anschließenden Nutzung als Verwaltungsgebäude erhält die Gemeinde Fronreute Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm. Dabei sind 60 % der Kosten förderfähig. Von diesen förderfähigen Kosten werden 85 % bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes gefördert. Förderfähig sind in unserem Fall alle Kosten der Sanierungsmaßnahme abzüglich der beweglichen Büroausstattung und des Tilgungszuschusses aus der KFW-Förderung. Weiter kann ein KFW-Darlehen in Höhe der Kosten der energieeffizienten Maßnahmen (bis zu rund 100.000,00 EUR) aufgenommen werden. Der Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichsstock wurde in Höhe von 60.000,00 EUR bewilligt. Der Eigenanteil der Gemeinde Fronreute an der Sanierung des Pfarrhauses beträgt nach der jetzigen Kostenschätzung 104.305,00 EUR.

Mit den neuen Räumlichkeiten können auch erforderliche Besprechungszimmer, ein Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter sowie Räumlichkeiten für die Unterbringung von Bauakten und Standesamtsakten geschaffen werden.

Für die zukünftige Nutzung des Pfarrhauses für die Verwaltung ist eine Innensanierung notwendig. Der Bodenbelag im Untergeschoss sowie die sanitären Anlagen müssen saniert werden. Weiter ist die Anschaffung einer Möblierung notwendig. Derzeit erarbeitet die Verwaltung die Möblierungsplanung. Abgestimmt auf die Möblierung und Nutzung der Räume ist eine Netzwerkverkabelung mit einer Anbindung der Arbeitsplätze an den Server im Rathaus sowie an die Telefonanlage notwendig.

Für die Planung der Netzwerkverkabelung ist es Wunsch der Verwaltung, dass der Elektroplaner der Grundschule Herr Roth in Abstimmung mit der EDV Administration auf Stundenbasis ein Leistungsverzeichnis erstellen soll. Mit diesem können Angebote bei Elektrikern eingeholt werden. Aufgrund des Zeitdrucks schlägt die Verwaltung nach Einholung von Angeboten eine freihändige Vergabe der Gewerke vor.

Räumliche Situation Gemeinde-Bücherei Blitzenreute
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat der weiteren Vorgehensweise zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, verschiedene Standorte für die Bücherei zu planen, die Kosten zu erarbeiten und Konzepte für die unterschiedlichen Möglichkeiten zu erstellen.

Bereits im Vorfeld fanden Gespräche zwischen der Verwaltung und Herrn Stein statt. Herr Stein wünscht sich eine Erweiterung der Bücherei aufgrund der beengten Platzverhältnisse. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten und auch Standorte, die vom Gemeinderat und der Verwaltung zusammengefasst werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit weitere Container, die bisher an der Grundschule Blitzenreute stehen, an die bisherige Bücherei anzubauen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung – FWES)
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat der Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr zum 01.01.2021 zugestimmt.

Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr zum 01.01.2019 wurde in der Sitzung vom 17.12.2018 vom Gemeinderat beschlossen.

Höhe der Entschädigungssätze für Einsätze
Die Entschädigung pro Stunde für die Einsätze wurde
2015 von 10,00 EUR auf 11,00 EUR
2019 von 11,00 EUR auf 12,00 EUR erhöht.

In Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit im aktiven Feuerwehrdienst schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Einsatzentschädigung ab dem 01.01.2021 auf 13,00 EUR pro Stunde vor. Dabei werden auch die Entschädigungssätze nochmals überprüft, auch im Vergleich zu den Nachbargemeinden. Die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger sollen im nächsten Jahr überprüft werden.

Im Jahr 2021 ist die Neukalkulation der Gebührensätze in der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) vorgesehen. Ein Großteil der Feuerwehreinsätze wird in Rechnung gestellt, da es sich bei vielen Einsätzen um Technische Hilfeleistungen handelt. Die Erhöhung der Einsatzentschädigung fließt dann in die Neukalkulation der Kostenersätze ein.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
- Beschluss der Gebührenkalkulation
- Beschlussfassung der Satzungsänderung

Der Gebührenkalkulation wurde zugestimmt. Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften mit Wirkung zum 01.01.2021 wurde zugestimmt.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2017 wurde die Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erlassen. Der Gebührenkalkulation zur Satzung vom 25.09.2017 lagen die Kosten im Jahr 2016 mit einer Hochrechnung der Kosten für das Jahr 2017 zu Grunde. Beschlossen wurde im Jahr 2017 als Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe eine flächenbezogene Gebühr mit personenunabhängigen Betriebskosten zuzüglich einer personenbezogene Betriebskostenpauschale.

Im November 2020 erfolgte eine Neukalkulation der Gebühren mit den Kosten der Haushaltsjahre 2018 und 2019. Vorschlag der Verwaltung ist es, den bisher gewählten Gebührenmaßstab mit einer flächenbezogenen Gebühr und einer personenbezogenen Betriebskostenpauschale beizubehalten.

Die Kosten für die Miete und Unterhaltung der Unterkünfte sind gegenüber der bisherigen Gebührenkalkulation um etwa 50.000,00 EUR pro Jahr gestiegen. Daraus ergaben sich höhere Gebührensätze für die personenunabhängige Gebühr je Quadratmeter Wohnfläche. Der Gebührensatz je Quadratmeter Wohnfläche und Kalendermonat erhöht sich von 11,40 EUR auf 12,53 EUR.

Die Zahl der Unterkünfte und die der Kalkulation zu Grunde liegende Fläche hat sich von1.449 m² auf 1.638 m² erhöht. Im Jahr 2017 wurde mit einer Belegung der Unterkünfte mit 80 % (80 Personen) kalkuliert. Der neuen Kalkulation liegt die tatsächliche Belegung mit 91,32 % (88 Personen) zu Grunde. Die personenbezogene Betriebskostenpauschale sinkt nach der Neukalkulation von 36,90 € auf 32,66 € je Person und Kalendermonat.

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Fronreute
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat der Änderung der Hauptsatzung mit der Mehrheit der stimmen aller Mitglieder zugestimmt.

Die Vorschriften der Gemeindeordnung gehen von einer persönlichen Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder in einem Sitzungsraum aus. Mit einer Änderung der Gemeindeordnung im Mai 2020 wurde § 37a GemOeingefügt. Mit dem neuen § 37a GemO wurde in Abweichung vom Regelfall die Möglichkeit geschaffen, dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats ohne Präsenz in Form einer Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführt werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aufgrund bestehender gesetzlicher Verweisungen finden die Vorschriften des § 37a GemO auch für Sitzungen der beschließenden Ausschüssen Anwendung.

Die dauerhafte Zulassung des Verfahrens nach § 37a GemO erfordert grundsätzlich eine Regelung in der Hauptsatzung der Kommune. Für eine Übergangszeit vom Inkrafttreten der Neuregelung am 13. Mai 2020 bis 31. Dez. 2020 war/ist keine Hauptsatzungsregelung erforderlich (§ 37a Abs. 3 GemO). Dies ändert sich jedoch mit Beginn des nächsten Jahres. Videositzungen, die ab 1.1.2021 durchgeführt werden sollen, müssen durch eine entsprechende Hauptsatzungsregelung abgesichert sein. Andernfalls wäre das Format dann nicht (mehr) möglich. Somit obliegt dem Gemeinderat die grundsätzliche Frage, ob das Format Videositzung künftig überhaupt zum Einsatz kommt. Die jeweilige Entscheidung, ob eine Sitzung im Einzelfall in Form einer Videositzung stattfindet bzw. die Voraussetzungen des § 37a GemO gegeben sind, trifft der Bürgermeister im Rahmen seiner Einberufungskompetenz.

Aus Anlass der anstehenden Hauptsatzungsänderung wurde auch geprüft, ob die aufgrund der GemO-Novelle 2015 eingetretene Änderung des § 39 Abs. 4 GemO bereits in der Hauptsatzung nachvollzogen worden ist. Dabei geht es um die Möglichkeit, durch Hauptsatzung zu bestimmen, dass Beratungsgegenstände unter bestimmten Voraussetzungen vom Gemeinderat an den zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung verwiesen werden. Das Quorum für die Überweisung von Anträgen an den zuständigen Ausschuss zur Vorberatung wurde seinerzeit von einem Fünftel auf ein Sechstel der Gemeinderatsmitglieder abgesenkt. Zudem haben Fraktionen dieses Recht unabhängig von der Zahl der Mitglieder erhalten. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung wird entsprechend angepasst.

Damit der Gemeinderat, insbesondere jetzt in der Corona-Pandemie, handlungsfähig und beschlussfähig bleibt, sollte diese Möglichkeit der Videositzung in die Hauptsatzung aufgenommen werden.

Für die Durchführung einer Videositzung sind bestimmte Geschäftsordnungsregelungen erforderlich, die der Besonderheit einer nicht körperlichen Anwesenheit der Gemeinderäte und dem Einsatz von Technik Rechnung tragen. Im Einzelnen sind solche Regelungen letztendlich auch davon abhängig, welches Konferenzsystem mit welchen Funktionen der Sitzungstechnik zum Einsatz kommt. Mit der Beratung und Beschlussfassung per Videositzung wird Neuland betreten, so dass sich in der praktischen Anwendung auch noch die eine oder andere Fragestellung ergeben wird. Dies gilt auch für die Frage, ob und welche Geschäftsordnungsbeschlüsse des Gremiums im Einzelfall angezeigt sind (z. B. Regelung des Rederechts, zur Überprüfung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Form der Stimmabgabe, Feststellung der erforderlichen Beschlussmehrheiten). Die Verwaltung möchte aber klar erklären, dass weiterhin nur Präsenzsitzungen angestrebt werden.

Beschaffung von Tablets für den Einsatz eines Ratsinformationssystems und Video-Sitzungen des Gemeinderates
- Beschlussfassung

Der Beschaffung von iPads wurde zugestimmt. Die iPads werden den Gemeinderäten für die Dauer der Amtsperiode zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum der Gemeinde Fronreute. Entsprechende Vereinbarungen werden von der Verwaltung vorbereitet. Gemeinderäte, welche ihre eigenen Endgeräte benutzen möchten, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR pro Amtsperiode.

Der Gemeinderat hat den Einsatz eines Ratsinformationssystems vom Grundsatz beschlossen. Da die Testversion nur auf zwei Tablets der Gemeinderäte getestet werden konnte, erfolgte noch keine Beschlussfassung über die Anschaffung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Software.

In der Sitzung vom 14.12.2020 wurde auch die Änderung der Hauptsatzung dahingehend geschlossen, dass im Notfall Videositzungen des Gemeinderates möglich sind. Für die Durchführung von Videositzungen sind ebenfalls Tablets notwendig.

Haushaltsmittel für die Anschaffung von Tablets sind im Haushalt 2020 in Höhe von 15.000,00 EUR eingestellt. Vorgeschlagen wird die Anschaffung von Apple iPads 10,2 mit 128 GB interner Speicher (Nettopreis 396,00 EUR und ein Apple Pencil (Nettopreis 83,00 EUR).

Die Lieferzeiten für iPads sind im Moment sehr lang, so dass die iPads erst im Februar oder März 2021 geliefert werden können. Haushaltsmittel sind im Jahr 2021 neue einzustellen.

Ausbau Annenbergstraße
- Vergabe der Ingenieurleistungen

Der Gemeinderat hat der Vergabe der Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen, Regenwasserkanalisation und Breitband-Leerrohrverlegung sowie der weiteren Vorgehensweise zugestimmt.

Der untere Teil der Annenbergstraße (ab Hausnummer 22 bis zur Einfahrt Am Hopfengarten) ist bisher noch nicht endgültig ausgebaut. Im Haushalt 2020 sind für den kompletten Ausbau dieses Abschnittes bereits für 2021 400.000,00 EUR vorgesehen. Ein erster vor Ort Termin mit Herrn Klaus vom Ingenieurbüro Schranz + Co fand statt. Daraufhin erstellte er der Gemeinde drei Angebote:

  1. Verkehrsanlagen (Straßenaufbau, Randsteine) für geschätzte Baukosten von 184.000,00 EUR. Ermittelte Honorarzone: II Mitte, mit den Leistungsphasen 1 – 3 und 5 - 8 zusätzlich der örtlichen Bauüberwachung für 28.266,26 EUR (netto)
  2. Regenwasserkanalisation (bisher entwässert die Straße wie auch alle anliegenden Haushalte ihre Oberflächen in den stark beanspruchten Mischwasserkanal) für geschätzte Baukosten von 133.500,00 EUR. Ermittelte Honorarzone: II unten, mit den Leistungsphasen 1 – 8 zusätzlich der örtlichen Bauüberwachung für 20.706,26 EUR (netto)
  3. Leerrohrverlegung für den zukünftigen Breitbandausbau für geschätzte Baukosten von 33.000,00 EUR. Ermittelte Honorarzone: III unten, mit den Leistungsphasen 1 – 8 zusätzlich der örtlichen Bauüberwachung für 6.717,64 EUR (netto)

Für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße, erhebt die Gemeinde gem. § 20 Kommunalabgabengesetz einen Erschließungsbeitrag. Nach der Rechtsprechung gilt dies nicht für historische Straßen. Eine durch die Gemeinde beauftragte rechtliche Prüfung, kam zu dem Ergebnis, dass die Annenbergstraße keine historische Straße ist. Somit fällt ein Großteil der Kosten für die Verkehrsanlagen an die Anlieger ab. Für die Regenwasserkanalisation (exklusive Anteil Straßenentwässerung) und die Breitband-Leerrohrverlegung trägt die Gemeinde Fronreute die Kosten.

Die Verwaltung schlägt vor, das Büro Schranz + Co aus Bad Saulgau für die gesamten angebotenen Ingenieurleistungen zu beauftragen. Die Entwurfsplanung soll mit dem Technischen Ausschuss und den Anliegern besprochen werden und dann gegebenenfalls die Planung anpasst werden. Die endgültige Planung der Annenbergstraße soll dann dem Gemeinderat präsentiert und zur Ausschreibung freigegeben werden. So könnte der Ausbau der unteren Annenbergstraße bis zur Einfahrt Am Hopfengarten im Sommer 2021 realisiert werden.

Bushaltestelle an der B 32 in Staig und Baumaßnahmen im Umfeld
- weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat den derzeitigen Planungen zugestimmt. Die Firma Schorrer, die bereits die Tiefbauarbeiten der Netze BW ausführt, wurde für die Mitverlegung der Breitbandleerrohrstruktur, des Straßenbeleuchtungsschaltkastens und der Ampelsteuerung beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt sich mit dem angrenzenden Grundstückseigentümer bezüglich der Fläche des rechtsseitigen Gehweges in Verbindung zu setzen. Das Büro Freiraum König wurde beauftragt eine Ausschreibung für die Arbeiten zu. Ein endgültiger Ausschreibungsbeschluss wird in der nächsten Sitzung gefasst.

Bei den Bewohnern von Staig besteht schon längere Zeit der Wunsch nach einem Wartehäuschen an der Bushaltestelle Blitzenreuter Steige Fahrtrichtung Altshausen. Früher war dieser Wunsch nicht umsetzbar, da der Gemeinde keine geeignete Fläche zur Verfügung stand. Durch das Bauvorhaben der Firma Schmieder und der damit verbundenen Umgestaltung des Grundstückes hat sich diese Situation nun geändert. Herr Schmieder ist bereit, der Gemeinde einen Teil seines Grundstückes zur Verfügung zu stellen, mit der Auflage, dass er bei der Gestaltung miteinbezogen wird sowie die Räum- und Streupflicht um das Grundstück von der Gemeinde übernommen wird. Weiter wird im Grundstücksbereich der Firma Schmieder seitens der Netze BW eine neue Trafostation erstellt, da die bestehende nicht mehr ausreichend ist. Hierdurch muss der Gehwegbereich von der Bushaltestelle bis zur Kreuzung Öschweg/Schussenstraße geöffnet und die Einfahrt Schussenstraße gequert werden.

Durch die beiden erforderlichen bzw. geplanten Maßnahmen bietet es sich an, den Bushaltestellenbereich komplett neu zu gestalten und diesen auf den aktuellen Stand zu bringen. Grundsätzlich sollte die geplante Bushaltestelle in diesem Zuge barrierefrei ausgebaut werden, da alle bundesdeutschen Bushaltestellen bis zum Jahr 2022 Barrierefreiheit vorweisen müssen. Des Weiteren ist der Kreuzungsbereich Schussenstraße/Öschweg seit mehreren Jahren in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Schon im Zuge des Teilausbaus der Breitbandversorgung in den Jahren 2016 und 2017 wurden in diesem Bereich nur Tragschichten in die Asphaltquerungen eingebaut, da eine komplette Sanierung absehbar war. Bei der Umsetzung dieser Arbeiten sollte der Kurvenbereich Schussenstraße/Öschweg auf Höhe Schussenstraße 17 ebenfalls überarbeitet werden.

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 10. August 2020 wurde diese Situation vorgestellt. Hierbei wurde Frau König vom Büro Freiraum König beauftragt, eine Vorplanung für diesen Bereich zu erarbeiten. Für die Überarbeitung der Breitbandplanung in diesem Bereich wurde die Firma Daeges auf Stundenbasis beauftragt.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wurde seitens der Firma Schmieder der Wunsch geäußert, den Schaltschrank der Straßenbeleuchtung zu versetzen. Die entstehenden Kosten würden von der Firma Schmieder übernommen, die Lieferung und Montage des neuen Schaltkastens müssten von der Gemeinde getragen werden, da der vorhandene Schaltschrank in die Jahre gekommen ist und ausgetauscht werden sollte. Die Ampelsteuerung, die sich aktuell im Gehwegbereich befindet, sollte ebenfalls umgesetzt werden, um die Breite des Gehwegs durchgehend nutzen zu können. Hier wurden schon Gespräche mit dem Straßenbaulastträger geführt. Hierbei wurde die Übernahme der Kosten für die Materialien zugesichert. Im Zuge der Überplanung des Bereiches ist aufgefallen, dass der Gehweg auf der rechten Fahrbahnseite (Einfahrt Öschweg von der B 32 kommend) aktuell keinen Nutzen mehr hat. Dieser war früher zur Überquerung der B 32 erstellt worden, wurde aber durch den Ampelübergang abgelöst. In diesem Bereich könnte die Einfahrt verbreitert werden oder an den Grundstücksangrenzer veräußert werden, vorausgesetzt dieser hat Interesse an dieser Fläche.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute ist eine Spende in Höhe von 1.000,00 EUR für die Grundschule Blitzenreute eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.