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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte: Gemeinde Fronreute

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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 01.02.2021

Aus der Sitzung des Gemeinderates Fronreute vom 1. Februar 2021 wird berichtet und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Sitzung am 25.01.2021 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Investitionsprogramm Gemeinde Fronreute 2021
- Vorberatung

In der Sitzung wurden der erste Entwurf der geplanten Investitionen bzw. Auszahlungen für die nächsten Jahre bis einschließlich 2024 in den einzelnen Produktbereichen vorgestellt und beraten. Ebenfalls wurden die Einzahlungen durch beispielsweise Veräußerungen oder Zuschüsse aufgezeigt.
Außerdem wurde dargelegt, in welcher Höhe neue Darlehen aufgenommen werden müssen und wie sich der Schuldenstand in den nächsten Jahren entwickelt.
Der Gemeinderat hat das vorgelegte Investitionsprogramm der Gemeinde Fronreute 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Ausgleichsstockantrag 2021
- Festlegung
Die Gemeinden können für verschiedene Vorhaben einen Antrag stellen, um Mittel aus dem Ausgleichsstock zu erlangen. Bei der Gemeinde Fronreute könnte ein Antrag für den Bau der Schenkenwaldbrücke oder für den Breitbandausbau gestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht sicher, für welches Vorhaben eher Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, sowohl für den Bau der Schenkenwaldbrücke als auch für den Breitbandausbau eine Ausgleichsstockantrag zu stellen. Falls, wie üblich, die Gemeinde nur einen Antrag bezuschusst bekommt, soll mit dem Regierungspräsidium Tübingen die Auswahl besprochen werden.

Bebauungsplan „Breite II“ in Fronhofen
- Sachstandsbericht
- Zustimmung zum städtebaulichen Entwurf
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat den Städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Breite II“ mit Stand vom 14.07.2020 (Planteil) zustimmend zur Kenntnis genommen und die Gemeindeverwaltung beauftragt die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten, unter anderem auch weitere Grundstücksverhandlungen zu führen. Des Weiteren soll ein aktiver Lärmschutz beim Landjugendheim geplant und der Fußweg in die Nähe des Retentionsbeckens verlegt werden. Die Fläche des bisherigen Fußwegs soll dazu verwendet werden, einen weiteren Bauplatz zu planen. Außerdem soll ein Mehrfamilienhaus zusätzlich eingeplant werden.

Der Gemeinderatder GemeindeFronreute hat in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Breite II“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden einige Gutachten durchgeführt, es hat Vorbesprechungen mit dem Landratsamt Ravensburg gegeben und der Gemeinderat Fronreute hat sich in einer nichtöffentlichen Sitzung über den Sachstand informiert.

Auf Grund dieser Beratungen wurde der nun vorliegende Städtebauliche Entwurf (Planteil) gefertigt.

Bebauungsplan „Riedstraße II“ in Fronhofen
- Sachstandsbericht
- Zustimmung zum städtebaulichen Entwurf
- weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat hat den Städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes „Riedstraße II“ mit Stand vom 10.07.2020 (Planteil) zustimmend zur Kenntnis genommen und die Gemeindeverwaltung beauftragt die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten, unter anderem auch weitere Grundstücksverhandlungen zu führen. Des Weiteren soll eine kleine Grünfläche dem angrenzenden Bauplatz zugeschrieben werden.

Der Gemeinderatder GemeindeFronreutehat in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Riedstraße II“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden einige Gutachten durchgeführt, es hat Vorbesprechungen mit dem Landratsamt Ravensburg gegeben und der Gemeinderat Fronreute hat sich in einer nichtöffentlichen Sitzung über den Sachstand informiert.

Auf Grund dieser Beratungen wurde der nun vorliegende Städtebauliche Entwurf (Planteil) gefertigt.

Bezüglich des Artenschutzes ist dort eine Fledermausart angesiedelt, welche die bestehende Hecke als Leitstruktur zur Futtersuche benötigt. Möglicherweise ist deshalb eine Hecke um das geplante Baugebiet zu pflanzen, um eine neue Leitstruktur zu bilden.

Jahresabschluss Gemeinde Fronreute 2019
- Beschlussfassung

Der Jahresabschluss 2019 wurde festgestellt.

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 01.01.2019 bei der Gemeinde Fronreute sind die Buchungs- und Abschlussarbeiten auf eine völlig andere Grundlage gestellt worden.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang mit seinen Anlagen.

Mit dem Jahresabschluss 2019 stellt die Gemeinde Fronreute den ersten doppischen Jahresabschluss auf.

Aufgrund des positiven Verlaufs konnte den Rücklagen insgesamt 4.948.477,71 Euro zugeführt werden. Diese resultieren aus dem positiven ordentlichen Ergebnis von 260.663,95 Euro und dem positiven Sonderergebnis von 4.687.813,76 Euro.

Zum positiven Verlauf des Jahres 2019 lässt sich anmerken, dass die ordentlichen Erträge höher als geplant ausfielen. Die größten positive Abweichungen waren die Gewerbesteuermehrerträge (361.000 Euro), höhere Schlüsselzuweisungen (61.230 Euro), höhere Auflösungen von Zuschüssen und Beiträgen (55.300 Euro) sowie höhere Erträge aus Kostenerstattungen (93.200 Euro).

Auf der Aufwandsseite ergaben sich Be- und Entlastungen. Aufgrund der relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen fiel die Gewerbesteuerumlage höher aus (84.000 Euro). Aufgrund von Rückstellungsbildung, fielen die Aufwendungen für die Kreisumlage und FAG-Umlage höher als geplant aus (insg. 125.000 Euro). Diese Mehraufwendungen führen jedoch zu Entlastungen in den Folgejahren. Im Bereich der Aufwendungen waren außerdem höhere Abschreibungen zu verbuchen (54.000 Euro) und höhere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (30.000 Euro). Einsparungen gab es im Bereich der Personalaufwendungen (33.400 Euro) sowie durch den nicht getätigten Kauf von Ökopunkten (200.000 Euro) und geringeren Zinsaufwendungen (22.000 Euro).

Beim Sonderergebnis führte insbesondere der Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert zu hohen außerordentlichen Erträgen.

Mit einer Gesamtsumme der Investitionsmaßnahmen von 5.216.758 Euro konnten u.a. der Neubau des Kindergartens St. Josef in Fronhofen schlussgerechnet werden, der Kindergarten St. Magnus in Staig aufgestockt werden und die Sanierung der Grundschule in Blitzenreute begonnen werden. Außerdem wurden diverse Breitbandtrassen erweitert und in Straßen sowie Kanalsysteme und in Neubaugebiete investiert.

Der Stand der Liquiden Mittel beträgt zum 31.12.2019  4.518.950,20 Euro.

Die geplante Darlehensaufnahme in Höhe von 1,5 Mio. Euro wurde nicht benötigt. Zu Jahresbeginn betrug der Stand der Kreditschulden der Kernverwaltung 4.7145.183,09 Euro. Abzüglich der geleisteten Tilgungen mit 441.138,96 Euro betrug der Schuldenstand zum 31.12.2019 somit 4.274.044,13 Euro. Geplant war ein Schuldenstand von 5.849.409 Euro.

Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2019
- Beschlussfassung

Die Sonderrechnung Wasserversorgung 2019 wurde festgestellt.

Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 10.229,92 Euro. Geplant war ein Jahresgewinn in Höhe von 26.263,00 Euro.

Der Jahresfehlbetrag ist überwiegend auf die Ausgabensituation zurückzuführen. Konkret handelt es sich insbesondere um stark angestiegene Verrechnungskosten. Bei einzelnen Ansätzen gab es teilweise ebenfalls Planabweichungen.

Die Mittel für die Unterhaltung der baulichen Anlagen und des Leitungsnetzes wurden zwar um insgesamt rund 11.500 Euro nicht vollständig ausgeschöpft. Im Gegenzug übersteigen die Ausgaben für die Stromkosten mit rund 1.080 Euro und die Betriebskostenumlage mit rund 1.560 Euro den Planansatz. Die Betriebsbetreuung durch die TeWS übersteigt den Planansatz um rund 6.225 Euro und die Betriebskostenumlage an den Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal fiel rund 1.556 Euro höher wie geplant aus. Das Wasserentnahmeentgelt wurde 2.576 Euro höher als geplant festgesetzt. Investitionen wurden in Höhe von insgesamt rund 327.500 Euro (inkl. Baugebiete) getätigt. Der Vermögensplan wird damit um rund 77.500 Euro mehr als geplant belastet. Die Investitionen der vergangenen Jahre ziehen aber weiterhin entsprechende Abschreibungen nach sich, die in dieser Höhe nicht vorgesehen waren. Einem Ansatz von 87.000 Euro standen Abschreibungen von 90.271,73 Euro (Vorjahr 83.048,25 Euro) und somit rund 3.270 Euro mehr gegenüber, die sich ebenfalls negativ auf den geplanten Gewinn auswirken.

Der Stand der Schulden zum 01.01.2019 betrug 2.076.104,60 Euro. Die Tilgungsleistungen des Jahres 2019 betrugen 71.549,56 Euro. Die Schulden gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31.12.2019 2.004.555,04 Euro.

Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer
- Verlängerung des Grundsatzbeschlusses vom 06.04.2020 für die
  Zeit der Coronapandemie

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde Fronreute auf Antrag die zinslose Stundung von Gewerbesteuerzahlungen der Veranlagung aus Vorjahren, welche im Jahr 2021 fällig werden gewährt. Die Stundung gilt vorerst bis zum 30.11.2021. Einer vorübergehenden Änderung des § 8 der Hauptsatzung, die eingehenden Stundungsanträge, die über 6 Monate hinausgehen oder einen Wert über 6.000,00 EUR betreffen, in eigener Zuständigkeit des Bürgermeisters zu erledigen, wurde zugestimmt.

Aufgrund der Coronakrise wurde am 06.04.2020 in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung folgender Grundsatzbeschluss gefasst:

Auf Antrag gewährt die Gemeinde Fronreute die zinslose Stundung von Gewerbesteuerzahlungen der Veranlagung aus Vorjahren, welche im Jahr 2020 fällig werden. Die Stundung gilt vorerst bis zum 30.11.2020. Einer vorübergehenden Änderung des § 8 der Hauptsatzung, die eingehenden Stundungsanträge, die über 6 Monate hinausgehen oder einen Wert über 6.000 EUR betreffen, in eigener Zuständigkeit des Bürgermeisters zu erledigen, wird zugestimmt.

Aufgrund der weiter anhaltenden Krise ist es sinnvoll, diesen Grundsatzbeschluss zu verlängern.

Winterdienst in der Gemeinde Fronreute
- Sachstandsbericht

Der Winterdienst in der Gemeinde wird von den Mitarbeitern des Bauhofes durchgeführt. Für den Ortsteil Fronhofen und Teile von Blitzenreute ist zudem ein externer Dienstleister beauftragt.
Seitens der Verwaltung wird jährlich ein Winterdienstplan aufgestellt. Dieser Winterdienstplan enthält neben allgemeinen Regelungen der Durchführung auch den Bereitschaftsplan. Auch externe Dienstleister erhalten den Winterdienstplan, werden jedoch nicht durch den gemeindlichen Bereitschaftsdienst alarmiert. Die Abrechnung des Dienstleisters erfolgt stündlich und pro eingesetztem Fahrzeug/Maschine. Zudem erhält dieser eine jährliche Bereitstellungspauschale.

Der Gemeinderat Fronreute hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 beschlossen, dass erst ab einer Schneehöhe von 5 cm geräumt wird. Der externe Dienstleister entscheidet unter Beachtung der Vorgaben des Winterdienstplanes eigenständig, wann er eine Räumung durchführt. Um die Umwelt zu schonen und Kosten für Streusalz einzusparen, werden nur noch genau definierte Strecken gesalzen. Diese Strecken sind im Winterdienstplan ganz speziell aufgeführt. Alle anderen Strecken werden nur noch geräumt und evtl. gesplittet.

Im Vergleich zu anderen umliegenden Gemeinden verwendet die Gemeinde Fronreute sehr wenig Streusalz. Dies ist insbesondere auf die oben genannten kosten- und umweltschonenden Gründe zurück zu führen.

Der Gemeinderat hat auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung aber gebeten, einzelne bestimmte Steigungsstrecken nochmals näher zu betrachten und im neuen Winterdienstplan ggf. kleinere Änderungen vorzunehmen.

Breitbandausbau in der Gemeinde Fronreute
- Sachstandsbericht Ausschreibung Ingenieurleistungen
- Bevollmächtigung der Verwaltung und des Zweckverbandes zur
  Vergabe der Ingenieurleistungen

Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwaltung und den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg zur Vergabe der Ingenieursleistungen für die Planung der Erschließung der weißen Flecken nach den gestellten Förderanträgen bevollmächtigt.

In der Sitzung am 21.07.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, das vorgestellte Ausbaukonzept des Zweckverbands Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg (ZV) in den weißen Flecken (unter 30 Mbit) mit Hilfe von Bundes- und Landesfördermittel umzusetzen; der ZV wurde mit der Beantragung der Fördermittel beauftragt.

Zwischenzeitlich liegen die vorläufigen Förderbescheide des Bundes vor. Für das Gewerbegebiet Baienbach erhält die Gemeinde 175.731,00 EUR und für den Vollausbau in den weißen Flecken 3.045.279,00 EUR. Die Bescheide über die Kofinanzierung des Landes (40 % der Gesamtkosten) stehen weiterhin noch aus und werden aufgrund des derzeitigen Antragsaufkommens noch eine Weile auf sich warten lassen. Je nach Ausgang der Landtagswahl und der Dauer der Bildung einer neuen Regierung werden die Bescheide in den Monaten Mai/Juni 2021 erwartet.

Um den Ausbau zeitnah angehen zu können, mussten aber die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden. Dies birgt ein gewisses Risiko für die Gemeinde, da im Falle eines Ausbleibens der Kofinanzierung des Landes der Auftrag an das Ingenieurbüro zurückgezogen werden muss und die Gemeinde möglicherweise einen entgangenen Gewinn bzw. die damit einhergehenden Kosten zu erstatten hat.

Das Risiko der Gemeinde für ein Ausbleiben des Kofinanzierungsbescheids schätzt der ZV unter Berücksichtigung der Stellungnahme des IM als gering ein. Deshalb hat der Gemeinderat am 16.11.2020 trotzdem beschlossen, die Ingenieursleistungen auszuschreiben. Folgender Beschluss wurde mehrheitlich mit einer Gegenstimme gefasst:

Die Gemeinde nimmt das Risiko des Ausbleibens eines Kofinanzierungsbescheids des Landes Baden-Württemberg in Kauf und beauftragt den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg, die Ausschreibung der Ingenieursleistungen durchzuführen.

Die europaweite Ausschreibung ist inzwischen erfolgt. Der ZV hat die Planungen der Gemeinde Fronreute und der Gemeinde Baindt zusammen ausgeschrieben. Die Ausschreibungen im ZV-Gebiet erfolgen immer als ein Paket mehrerer Gemeinden. Am 01.02.2021 haben die Bietergespräche stattgefunden. Insgesamt gingen 4 Angebote ein. Bei den Bietergesprächen sind die Gemeinden Baindt und Fronreute in der Jury vertreten. Die bisherigen Angebote sind preislich sehr gut und die Firmen sind teilweise bekannt und haben alle einen guten Ruf in der Planung Breitbandausbau. Nach den Bietergesprächen erfolgen die finalen Angebote. Einer Vergabe kann dann sofort erfolgen.

Um weiterhin keine Zeit zu verlieren benötigt die Verwaltung eine Bevollmächtigung des Gemeinderats, um die Ingenieurleistungen an den von der Jury auf Platz 1 gesetzten Bieter vergeben zu können. Die Ausschreibung der Ingenieurleistungen erfolgt als drittes Paket im ZV-Gebiet, sprich der ZV hat nun auch schon gute Erfahrungen gesammelt. Nach den vorliegenden Angeboten ist davon auszugehen, dass die Planungen noch vor der Sommerpause fertig gestellt werden, so dass die Ausschreibung der Baumaßnahme noch dieses Jahr erfolgen kann.

Schaffung einer neuen Stelle beim GVV Fronreute-Wolpertswende
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat der Schaffung und Ausschreibung der neuen Personalstelle zugestimmt.

Bereits im Vorfeld gab es viele gute Gespräche mit der der Gemeinde Wolpertswende bezüglich der Schaffung einer neuen Personalstelle. Am Ende kam ein für alle zufriedenstellendes Ergebnis zustande. Gesucht wird ein/e Sachbearbeiter/in im Bereich Bauen, Umwelt und Natur für den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute – Wolpertswende. Der Aufgabenbereich betrifft unter anderem die Bauleitplanung, die Bearbeitung und Bewertung von Bauanträgen und die Führung der Ökopunktekonten für beide Gemeinden. Diese Arbeitsstelle wird nun ausgeschrieben.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Fronreute
- Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO

Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 450,00 EUR für die HVO Blitzenreute und 500,00 EUR für die Kinder- und Jugendarbeit eingegangen. Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung bestätigt.